Frühförderung Sehen
Frühförderung von Kindern mit Sehbehinderung
Im Rahmen der Frühförderung von Kindern mit Behinderungen obliegt die Frühförderung von Kindern mit einer Sehschädigung den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen. Die Frühförderung von Kindern mit anderen Behinderungen erfolgt durch andere Frühförderstellen.
Je früher eine Sehschädigung erkannt wird, desto größer sind die Erfolge in der Frühförderung.
Hausfrüherziehung
Bis zum dritten Lebensjahr erfolgt die pädagogische Frühförderung hauptsächlich als Fördermaßnahme im Elternhaus. Eine sonderpädagogin oder ein Sonderpädagoge kommt zur Familie ins Haus. Die Fachkraft fördert gemeinsam mit den Eltern das Kind vom frühestmöglichen Zeitpunkt an in seinem Sehverhalten bzw. in seiner Wahrnehmung sowie in seiner sonstigen Entwicklung.
Eltern können bei der nächstgelegenen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen einen Antrag auf Frühförderung stellen. Über die Aufnahme in die pädagogische Frühförderung entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
Mit dem dritten Lebensjahr endet die Hausfrüherziehung. Das Kind kann jetzt entweder in einen allgemeinen Kindergarten, einen integrativen Kindergarten oder in einen heilpädagogischen Kindergarten gehen. An der LWL-Förder-schule, Förderschwerpunkt Sehen in Paderborn ist ein Förderschulkindergarten eingerichtet.
Beratungsstellen Sehen
Für sehgeschädigte Kinder sind an allen Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen Beratungsstellen eingerichtet. Die Beratungsstellen für sehgeschädigte Kinder beraten Eltern z. B. bei der Entscheidung, in welchen Kindergarten das Kind gehen soll. Eine Übersicht der LWL-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen finden Sie hier.
Frühförderung Hören und Kommunikation
Pädagogische Frühförderung hörgeschädigter Kinder
Hörgeschädigte Kinder sollen so früh wie möglich gefördert werden, um frühe Entwicklungsmöglichkeiten zu nutzen und Entwicklungsverzögerungen und -störungen zu reduzieren oder zu vermeiden. Sonderpädagogische Fachkräfte fördern die Kinder im Vorschulalter (von 3 Monaten bis zur Einschulung) in Zusammenarbeit mit den Eltern zu Hause oder im Kindergarten. Ab dem 3. Lebensjahr besteht in diesem Rahmen auch grundsätzlich die Möglichkeit einen Förderschulkindergarten einer LWL-Förderschule zu besuchen.
Die Teilnahme an der pädagogischen Früherziehung und Frühförderung sowie der Besuch des Förderschulkindergartens sind freiwillig und kostenlos. Über die Aufnahme in die pädagogische Frühförderung entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
Die LWL-Förderschulen haben sogenannte Vorschulgruppen eingerichtet, in denen einmal wöchentlich Frühförderkinder, die im kommenden Jahr schulpflichtig werden, in der Schule gefördert werden, um sie gezielt auf die schulische Eingliederung vorzubereiten.
Pädaudiologische Beratungsstellen
Die Beratungsstellen für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche - pädaudiologische Beratungsstellen - sind Teil der LWL-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation.
Die Beratungsstellen verstehen sich als eine Anlaufstelle für Eltern mit einem hörgeschädigten Kind. Dies schließt auch mehrfachbehinderte hörgeschädigte Kinder und Kinder mit einer schweren auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) mit ein. Auch wenn der Verdacht auf das Vorliegen einer Hörschädigung besteht, können sich Eltern an die Beratunsgstelle wenden.
Eine Übersicht der LWL-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation finden Sie hier.