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Schulbegleitung

Für die Gewährung einer individuellen Schulbegleitung ist der LWL nicht zuständig.

Kostenträger für die Schulbegleitungen sind die Träger der Eingliederungshilfe (i. d. R. die Kreise und kreisfreien Städte). Ein Antrag wird dementsprechend bei den Kreisen und kreisfreien Städten gestellt. Eingliederungshilfe wird in der Allgemeinen Schule und in der Förderschule gewährt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Kreis bzw. die kreisfreie Stadt.