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LWL-Förderschulen

Der Besuch einer LWL-Schule setzt die Bescheinigung eines entsprechenden Förderbedarfs bei Kindern und Jugendlichen voraus.

Der Förderbedarf wird im Rahmen des AOSF-Verfahrens ermittelt. Grundlegende Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei den zuständigen Bezirksregierungen oder dem Schulministerium NRW.

Informationen zu den unterschiedlichen Förderschwerpunkten sowie den LWL-Schulen mit den Förderschwerpunkten Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Sprache (Sek. I) finden Sie im weiteren Seitenverlauf.

Möglichkeiten zur persönlichen Beratung bieten Ihnen unter anderem unsere Beratungshäuser Inklusion an verschiedenen Standorten in Westfalen Lippe. Eine Übersicht sowie Angaben zum Beratungskatalog finden Sie hier.

Förderschwerpunkte der LWL-Schulen

Bild zeigt eine Schülerin im Rollstuhl vor einem Fenster.

Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Übersicht der LWL-Förderschulen

Das Bild zeigt ein Mädchen.

Förderschwerpunkt Sehen

Übersicht der LWL-Förderschulen

Das Bild zeigt eine Gesprächsszene mit Figuren.

Förderschwerpunkt Sprache (Sek. I)

Übersicht der LWL-Förderschulen

Bild zeigt einen Schüler, der gebärdet.

Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

Übersicht der LWL-Förderschulen