Schulentwicklungsplanung
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen formuliert für den Bildungsbereich, soweit möglich, den gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Zugang zur allgemeinen Schule. Der LWL stellt sich als überörtlicher Träger von 35 Förderschulen mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Kommunikation sowie Sprache im Sek. I Bereich dieser großen Herausforderung.
Zur Unterstützung einer inklusiven Schulentwicklungsplanung stellt der LWL Ihnen, mit der „Interaktiven Westfalenkarte“, notwendige Daten, auf Basis der Schulstatistik, für ihre Planungen vor Ort zur Verfügung. In Kooperation mit dem LWL können so notwendige Entwicklungsprozesse eingeleitet werden, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler der LWL-Förderschulen gerecht werden.
Sie erhalten einen regionalen Überblick über:
- die Anzahl der in LWL-Förderschulen beschulten Schülerinnen und Schüler.
- die Anzahl der von LWL-Förderschulen in allgemeinen Schulen betreuten Schülerinnen und Schüler (gemeinsames Lernen).
- die Anzahl der im Rahmen der Frühförderung (Kinder im Alter bis zu 6 Jahren) durch eine LWL-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowie Sehen betreuten Kinder.
- die jeweiligen Einzugsbereiche der LWL-Förderschulen.
Mit einem Klick auf Ihren Landkreis bzw. Ihre Kommune erhalten Sie die gewünschten Informationen und können somit die Kinder mit oben genannten Förderschwerpunkten der LWL-Schulen in Ihre zukünftigen Planungen mit einbeziehen.
Stand: 15.10.2023